Energieeffizienzberatung zur Gebäude- und Wohnungssanierung:

„Mehrwert durch Energieeffizienz“

  • Energieberatung für Gebäude- und Wohnungseigentümer und Mieter
    (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Energiekonzepte für Neu- und Altbau
  • Individuelle Energiekonzepte für private Haushalte
  • Bafa-Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude
  • Wärmebedarfsberechnung für Neu- und
    Altbau (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Energiediagnose (Gebäude-Check)
  • Förderanträge (KfW)
  • EnEV-Nachweise, KfW-Nachweise
  • Gebäude-Simulation (Softwareberechnung für Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Maßnahmenkatalog zur Sanierung
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Förderprogramme (KfW, Bafa, etc.)
  • Energiemanagement, Energiestatistik, Energiebericht
  • Stromsparberatung, Tarifberatung, Anbieterwechsel
  • Beratung zum optimalen Nutzerverhalten (Richtlinie für Eigentümer, Mieter, Hausmeister und Mitarbeiter)
Energieberatung für private Haushalte - Wohnungseigentümer

  EFH / ZFH (Ein- / Zweifamilienhaus)

Energieberatung für Mehrfamilienhaus - Gebäudeeigentümer


MFH
(Mehrfamilienhaus) – WEG
(Wohneigentümergesellschaft)

Bafa Vor-Ort-Beratung ab 1. März 2015
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 geändert.

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 60%, max. 800 €, bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 60%, max. 1.100 €, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Max. 500 € für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

BAFA-Richtlinie für Vor-Ort-Beratung 2012:
Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) ist zum 1. Oktober 2009 geändert worden und ihre Gültigkeit über den 31. Dezember 2009 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden.

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 400 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuserr bzw. 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.

Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst werden. Für die Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt.

Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich.