Gesetzliche Nachweise

Energieausweis – Gebäudepass und EnEV-Nachweise:

  • Energiebedarfsberechnung (Wärme und Kälte) nach EnEV und DIN V 18599
  • Wärmebedarfsberechnung für Neu- und Altbau (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • EnEV-Nachweise, KfW-Nachweise
  • Erstellung des Gebäude-Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude (öffentlich-rechtlicher Nachweis)
Energieausweis - Gesetzliche Nachweise

Gebäude-Energieausweis (Gebäudepass) für Wohn- und Nichtwohngebäude:

Heute muss für jede Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll, ein Energieausweis erstellt werden. Mieter und Käufer sollen verschiedene Häuser miteinander vergleichen können. Der Energieausweis trifft aber keine unmittelbare Aussage zur Höhe der Heizkosten. Er verdeutlicht und erklärt mit Hilfe einer Farbskala von grün (gut) bis rot (schlecht) die energetische Qualität des Hauses. Der Verbraucher soll so leicht erkennen können, ob das Haus den Standard eines Niedrigenergiehauses hat oder ob die Immobilie ein wahrer Energiefresser ist. Gleichzeitig wird hierdurch ein Anreiz für Vermieter geschaffen, die energetische Sanierung voranzutreiben. Aber besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten:

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweis-Aussteller die Gebäudehülle und die Haustechnik genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle.

Grundlage des Verbrauchsausweises sind nach EnEV die Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen aus den letzten zusammenhängenden 3 Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist sehr stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Datenbank im Internet: über Registrierter und zertifizierter Effizienzberater und Aussteller für den DENA Gebäudeausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude: www.zukunft-haus.info